Ab dem 01.01.2024 gilt die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Richtlinie für die Erstellung von Nachhaltigkeits-Berichten. Berichtspflichtig sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, ab 2026 sogar alle Unternehmen ab 10 Mitarbeitern.
Informationen zu den Themen Gesellschaft und Umwelt, Umgang mit Mitarbeiter*innen und Gewinnverwendung sind u.a. Themen über die berichtet wird. Um die Informationen vergleichbar zu machen, ist ein EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard in Arbeit. Dabei finden auch internationale Standards Berücksichtigung. Akzeptiert sind auch die Standards von B-Corps und die Gemeinwohlmatrix der GWÖ.
Die Verknüpfung von Bilanzen mit den Zahlen zur Nachhaltigkeit können imagebildende Informationen sein – beispielsweise als Entscheidungskriterium für zukünftige Mitarbeitende. Inhalt und Design eines authentischen Nachhaltigkeitsberichtes bringen einen realen Unterschied zu den Wettbewerbern. Aus unserer Sicht ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes daher für jedes Unternehmen – unabhängig von der Größe – empfehlenswert.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserer grafischen Expertise und unserem Netzwerk bei der Umsetzung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes.
Kontakt: post@reuterbobeth.de